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Beschränkungen des Netzverkehrs
Netzdienste innerhalb des Uni-Netzes sind nicht beschränkt, allerdings sind eingehende Verbindungen von außerhalb des Netzes Uni-Netzes nicht möglich.
In Anlage II sind die mit der Nutzungsordnung verbundenen Beschränkungen aufgeführt. Für weitere Informationen dienen die weiter unten folgenden Erklärungen.
1. Automatische Regulierung (Shaping)
2. Den Faktor, der die vorgegebenen Bandbreiten nach oben oder nach unten anpasst, um den Gesamttraffic des CSN zu kontrollieren
Die geltenden Grenzen sind in Anlage II der Nutzungsordnung festgelegt. Diese Beschränkungen sind verbindlich. Die Missachtung dieser Grenzen wird durch Verwarnung, bei erneutem Verstoß durch Sperrung des Anschlusses geahndet.
Generelle Beschränkungen von Netzdiensten
Zusätzlich zu den in Anlage II aufgeführten Beschränkungen, gelten außerdem noch die folgenden aktuellen Beschränkungen (Anmerkung: „außen“ bzw. „extern“ bedeutet außerhalb der Uni.)
- Generelle Sperrung folgender bekannter Wurm- und Malware-Ports: 135, 445, 1025, 2745, 3127, 3140, 6129, 17300
- Nicht gestattete Programme: Hamachi, Tunngle, etc.