faq:beschraenkungen
Beschränkungen des Netzverkehrs
Aktuell ist die Regelung über die täglichen Traffic-Beschränkungen außer Kraft gesetzt.
Netzdienste innerhalb des Uni-Netzes sind nicht beschränkt, allerdings sind eingehende Verbindungen von außerhalb des Netzes Uni-Netzes nicht möglich.
In Anlage II sind die mit der Nutzungsordnung verbundenen Beschränkungen aufgeführt. Für weitere Informationen dienen die weiter unten folgenden Erklärungen.
1. Automatische Regulierung (Shaping)
Aktuell wird die dem Nutzer individuell zur Verfügung stehende Bandbreite nicht beschränkt (geshaped). Zwar werden die Werte noch berechnet, wirken sich aber nicht auf die Geschwindigkeit aus.
2. Den Faktor, der die vorgegebenen Bandbreiten nach oben oder nach unten anpasst, um den Gesamttraffic des CSN zu kontrollieren
Die geltenden Grenzen sind in Anlage II der Nutzungsordnung festgelegt. Diese Beschränkungen sind verbindlich. Die Missachtung dieser Grenzen wird durch Verwarnung, bei erneutem Verstoß durch Sperrung des Anschlusses geahndet.
Generelle Beschränkungen von Netzdiensten
Zusätzlich zu den in Anlage II aufgeführten Beschränkungen, gelten außerdem noch die folgenden aktuellen Beschränkungen (Anmerkung: „außen“ bzw. „extern“ bedeutet außerhalb der Uni.)
- Generelle Sperrung folgender bekannter Wurm- und Malware-Ports: 135, 445, 1025, 2745, 3127, 3140, 6129, 17300
- Nicht gestattete Programme: Hamachi, Tunngle, etc.
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