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Sperrungen

Dem Chemnitzer StudentenNetz stehen netzwerktechnische Ressourcen nur in begrenztem Umfang zur Verfügung. Insbesondere die zur Verfügung stehende Bandbreite und, daraus folgend, die pro Benutzer erlaubte zu übertragene Datenmenge (Traffic) sind von Bedeutung. Deshalb ist eine entsprechende Regelung in der CSN-Nutzungsordnung §3 Absatz 4 festgehalten:

(4) Der Nutzer ist verpflichtet,
[…]
2. die verfügbaren Ressourcen in einer schonenden und rücksichtsvollen Art und Weise zu verwenden, die Mitbenutzer nicht mehr als unerheblich in ihrer Arbeit beeinträchtigt,
3. die Vergeudung von Ressourcen zu vermeiden,

Die Grundlage für die Trafficbeschränkung ist in §3 Absatz 3 zu finden:

(3) Ansprüche auf spezielle Leistungen oder Dienste, insbesondere auf die Bereitstellung einer bestimmten Anschlußart oder -güte oder bestimmte Verfahren der Datenübertragung bestehen nicht. Wenn die Kapazitäten der IT-Ressourcen nicht ausreichen, um allen Nutzern gerecht zu werden, können diese kontingentiert werden.

Ziel der Trafficbeschränkung ist es, tagsüber (8–24 Uhr) Behinderungen bei interaktivem Arbeiten, insbesondere im Zusammenhang mit wissenschaftlichen Arbeiten, Forschung und Lehre, zu vermeiden. Nachts (0–8 Uhr) ist eine solche Beschränkung nicht vorhanden.

Sperrungen im Chemnitzer StudentenNetz erfolgen immer nach den aktuell gültigen Richtlinien, welche der Anlage II zur CSN-Nutzungsordnung entnommen werden können. Weil das CSN-Hilfeteam immer wieder Mails erreichen, in denen um eine Aufhebung oder Verschiebung der Trafficsperre gebeten wird, sollen im Folgenden ein paar grundsätzliche Fragen beantwortet werden.

Können Sperrungen aufgrund einer Trafficüberschreitung verschoben oder aufgehoben werden?

Sperrungen, welche aufgrund einer Überschreitung des Trafficbeschränkung von 8–24 Uhr (aktuell 10 Gigabyte), erfolgten können nur in besonders begründeten Ausnahmefällen aufgehoben werden. Die Gründe hierfür sind vielfältig und sicherlich auch nachvollziehbar:

  • Die Gleichbehandlung aller Nutzer steht für uns im Vordergrund. Um eine gewisse Transparenz und Fairness zu wahren, erfolgen Sperrungen immer nach den aktuell gültigen Richtlinien. Diese Richtlinien können der Nutzungsordnung entnommen werden.
  • Jeder Nutzer ist gemäß unserer Nutzungsordnung für den von ihm verursachten Traffic selbst verantwortlich. Daher ist es ratsam, den Traffic über den bereitgestellten Trafficzähler regelmäßig – am besten täglich – zu kontrollieren.
  • Aufhebungen oder Verschiebungen von Trafficsperren sind für das CSN-Team sehr aufwändig. Es wurde absichtlich keine einfache Möglichkeit geschaffen, Sperrungen aufzuheben oder zu verschieben. Ein manueller Eingriff in die Datenbank ist hierfür immer erforderlich. Da die Arbeit im CSN ehrenamtlich und ohne jegliche Entschädigung erfolgt, wären geregelte Sperraufhebungen oder -verschiebungen in größerem Umfang (auch im Hinblick auf den zeitlichen Aufwand) nur schwer umsetzbar.
  • Ob die Trafficüberschreitung bewusst oder unbewusst erfolgte ist für uns nur schwer nachzuvollziehen. Daher kann leider keine Rücksicht darauf genommen werden. Eine regelmäßige Kontrolle des bisher verursachten Traffics ist der sehr zu empfehlen (s.o.). Ebenso sollte jeder Nutzer entsprechend sorgsam bei der Auswahl, Installation, Einstellung und Verwendung von Hard- und Software vorgehen.

Wann liegt ein besonders begründeter Ausnahmefall vor?

Ausnahmefälle ergeben sich aus dem Auftrag des CSN, welcher in §2 Absatz 2 der CSN-Ordnung festgeschrieben ist. Darin heißt es:

„Dem CSN obliegen […] insbesondere folgende Aufgaben:

  1. Planung, Aufbau und Betrieb der Netzinfrastruktur,
  2. Beratung und Unterstützung der Nutzer beim Anschluss an die vom CSN betriebene Infrastruktur,
  3. Verwaltung der vom Studentenwerk Chemnitz-Zwickau und dem Universitätsrechenzentrum der Technischen Universität Chemnitz (URZ) bereit gestellten Technik,
  4. Förderung der wissenschaftlichen Arbeit und Forschung im CSN.“

Insbesondere der vierte Unterpunkt ist hier ausschlaggebend für die Aufhebung einer Sperre. Sollte eine Trafficüberschreitung also im Zusammenhang mit wissenschaftlicher Arbeit und/oder Forschung im CSN oder der Technischen Universität Chemnitz erfolgt sein, ist eine Aufhebung unter Umständen möglich. Hierzu benötigen wir einen schriftlichen Nachweis der betreuenden Professur oder Stelle mit einer Beschreibung der wissenschaftlichen Tätigkeit oder Forschung. Zu empfehlen ist zusätzlich noch die Angabe, mit wieviel Traffic in der kommenden Zeit zu rechnen ist, sodass gleichzeitig eine entsprechende Trafficausnahme gewährt werden kann.

Sind Trafficausnahmen möglich?

Für Forschung und Lehre können grundsätzlich Ausnahmen von der Trafficbeschränkung beantragt werden. Dazu kann über ein bereitgestelltes Formular ein Antrag mit einer Begründung gestellt werden. Wir benötigen einen schriftlichen Nachweis der betreuenden Professur oder Stelle mit einer Beschreibung der wissenschaftlichen Tätigkeit oder Forschung. Über die Bewilligung entscheidet das CSN-Team gemeinschaftlich.

Trafficausnahmen sind immer rechtzeitig im Voraus zu beantragen. Aufgrund technischer Einschränkungen müssen Ausnahmeanträge mindestens einen Tag im Voraus gestellt werden. Spätere oder nachträgliche Ausnahmen sind nicht möglich. Bei Überschreitung der üblichen Trafficgrenze würde in einem solchen Fall eine Sperrung erfolgen.
faq/sperrungen.1327519055.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/11/19 19:25 (Externe Bearbeitung)

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