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faq:beschraenkungen

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Beschränkungen des Netzverkehrs

Da dem CSN nur eine begrenzte Bandbreite zur Verfügung steht, wurden folgende Grenzen festgesetzt:

  • 10.000 MB von 08:00–24:00 Uhr
  • Keine Beschränkung von 00:00–08:00 Uhr

Netzdienste innerhalb des Uni-Netzes sind nicht beschränkt, allerdings sind einige eingehende Verbindungen von außen nicht möglich.

In Anlage II sind die mit der Nutzungsordnung verbundenen Beschränkungen aufgeführt. Für weitere Informationen dienen die weiter unten folgenden Erklärungen.

1. Automatische Regulierung (Shaping)

Der TU Chemnitz steht ein begrenztes monatliches Datenkontingent zur Verfügung. Das CSN nutzt einen Teil dieses Volumens. Zur effizienten Ausnutzung und gerechten Verteilung wird dieser Teil durch ein automatisches System (im folgenden Shaping genannt) reguliert. Es wurde im Rahmen einer Diplomarbeit von Jan Horbach entworfen und implementiert.

In der ersten Testphase wurden von Euch Verbesserungsvorschläge gebracht, die zum Teil in die überarbeitete Version des Systems eingeflossen sind, dadurch werden die Ungerechtigkeiten des ursprünglichen Systems ausgeglichen beziehungsweise vermieden.

In weiteren Arbeiten (Studien- und Diplomarbeit von Markus Schade) wurde das System weiterentwickelt und mit zusätzlicher Funktionalität versehen.

Arbeitsweise des Systems

Der externe Traffic (Download) jedes Nutzer wird gezählt und stündlich ausgewertet. Das System arbeitet mit dem durchschnittlichen externen Download der letzten 14 Tage. Es gibt somit keine festen Volumen - Bandbreiten Zuordnungen. Je höher das Volumen, desto geringer die Bandbreite. Die Zuordnung erfolgt ebenfalls stündlich. Das System paßt dabei 2 Faktoren dynamisch an:

1. Die Zuordnung einer Bandbreite pro Nutzer

Da der Download der Nutzer über die letzten 14 Tage gemittelt wird, werden einmalige Traffic-Spitzen abgeschwächt. Einem Nutzer, der einmalig eine größere Datenmenge benötigt und ansonsten nur wenig Traffic verursacht, wird nicht sofort eine sehr niedrige Bandbreite zugeordnet. Stattdessen hat diese Spitze wegen der Durchschnittsbildung über 14 Tage nur einen geringen Einfluß auf die Bandbreite. Ob nun ein bestimmtes Volumen, innerhalb kurzer Zeit oder über einen längeren Zeitraum verteilt, entstanden ist, ist damit nicht mehr relevant.

2. Den Faktor, der die vorgegebenen Bandbreiten nach oben oder nach unten anpasst, um den Gesamttraffic des CSN zu kontrollieren

Die Bandbreiten aller Nutzer werden in Abhängigkeit des bisher durch das CSN verbrauchten Gesamtvolumens um einen dynamischen Faktor angepasst. Somit wird eine Überschreitung des CSN-Monatsvolumens verhindert. Sollte also so viel Traffic verbraucht werden, daß das Monatslimit in Gefahr ist, verringert sich die Bandbreite aller Nutzer um einen Faktor, der sicherstellt, daß das Monatslimit nicht überschritten wird. Umgekehrt gilt natürlich dasselbe, daß die Bandbreiten erhöht werden, wenn der Durchschnitt geringer ist. Dazu wird für den externen Traffic des gesamten CSN pro Tag ebenfalls ein gleitender Durchschnitt verwendet, der allerdings nur über die letzten 7 Tage berechnet wird, um eine schnellere Reaktion der Regelung zu gewährleisten. Ein Durchschnitt wird trotz einer gewissen Trägheit verwendet, um z. B. kurzzeitige Einflüsse (Wochenende etc.) abzufangen und damit ein „Schwingen“ der Bandbreiten zu verhindern. Für die Beantwortung weiterer Fragen bitte die Shaping-FAQ lesen.

Festgesetze Grenzen des Gesamttraffics

Bei der Messung des Gesamttraffics wird die Menge aller von einem Computer gesendeten und empfangenen Daten ermittelt. Unabhängig von der automatischen Regulierung besteht tagsüber eine Limitierung des Gesamttraffics, um Behinderungen bei interaktivem Arbeiten zu vermeiden. Nachts gibt es diese Beschränkung nicht.

Die geltenden Grenzen sind in Anlage II der Nutzungsordnung festgelegt. Diese Beschränkungen sind verbindlich. Die Missachtung dieser Grenzen wird durch Verwarnung, bei erneutem Verstoß durch Sperrung des Anschlusses geahndet. Wer also zwischen 8:00 und 24:00 Uhr ein Datenvolumen von mehr als 10000 MB überträgt, wird zunächst verwarnt und im Wiederholungsfall gesperrt:

  • Beim ersten Verstoß erfolgt eine Verwarnung für die Dauer von 4 Monaten.
  • Bei einem Verstoß innerhalb des Verwarnzeitraums erfolgt eine Sperrung des Netzzugangs für die Dauer von 2 Wochen. Das Ende der Verwarnung verschiebt sich in diesem Fall auf 4 Monate nach Ablauf der Sperrdauer.
  • Sollte es innerhalb des erweiterten Verwarnzeitraums nach Ablauf der Sperrung zu weiteren Verstößen kommen, erfolgt jeweils eine erneute Sperre des Netzzugangs für den Zeitraum von 4 Wochen. Die Verwarnung wird auf 4 Monate nach Ende der erneuten Sperrung verlängert.
  • Nach Ablauf des Verwarnzeitraumes verlieren alle bisherigen Verstöße ihre Relevanz und haben auf die Ahndung eventueller zukünftiger Verstöße keinen Einfluss.

Sollte ein erhöhter Trafficbedarf für Arbeiten im Rahmen der Nutzerordnung bestehen, so kann eine zeitlich beschränkte Erhöhung des Limits beantragt werden. Die normalen Limits gelten solange keine Ausnahmen per E-Mail bestätigt wurden.

Generelle Beschränkungen von Netzdiensten

Zusätzlich zu den in Anlage II aufgeführten Beschränkungen, gelten außerdem noch die folgenden aktuellen Beschränkungen (Anmerkung: „außen“ bzw. „extern“ bedeutet außerhalb der Uni.)

  • Generelle Sperrung folgender bekannter Wurm- und Malware-Ports: 135, 445, 1025, 2745, 3127, 3140, 6129, 17300
  • Nicht gestattete Programme: Hamachi
faq/beschraenkungen.1354899565.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/11/19 19:25 (Externe Bearbeitung)

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